Für Selbständige und Angestellte

Facebook Rechnung – Die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen und in der Umsatzsteuervoranmeldung über „Reverse Charge“ Verfahren eintragen

Facebook greift für umsatzsteuerpflichtige Kunden mit eigener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer außerhalb von Irland auf das sogenannte „Reverse Charge Verfahren“ zurück. Somit gilt auch für deutsche Kunden, dass Facebook auf die gesetzlich geregelte „Umkehrung der Steuerschuld“ setzt und [weiterlesen…]