IHK Zwangs-Beitrag und Zwangs-Mitgliedschaft – Warum man als Selbständiger bzw. Gewerbetreibende zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung in die IHK gezwungen wird und ob man sich auch davon befreien lassen kann?

Die Zwangs-Beiträge der IHK sowie die erzwungene Mitgliedschaft sind legal und wurden erst vor kurzem wieder gerichtlich bestätigt, siehe Link. Ich musste bereits kurz nach Beginn meiner Selbständigkeit direkt die ersten 40 Euro zahlen müssen ohne das ich hierfür Leistungen eingefordert habe, geschweigenden einfordern wollte. Der durch die IHK Zwangsmitgliedschaft erhobene Beitrag steigt mit zunehmenden Gewinn deutlich an. Man sollte meiner Meinung nach die Mitgliedschaft auf freiwillige Basis stellen, wer außerhalb dieser Mitgliedschaft dann Seminare oder Beratung benötigt, der sollte sie genauso wie in der freien Wirtschaft auch einzeln bezahlen können. Ansonsten stellt sich mir die Frage: Warum soll ich variable Beiträge an irgendjemanden zahlen, den ich nicht brauche oder keine von mir benötigten Gegenleistungen beziehe?

Beitrag aktualisiert am 9. Juli 2019 von Marco Eitelmann

Die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK (Industrie und Handelskammer) sowie die Abgabe von Zwangsbeiträgen betrifft so ziemlich jeden Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden der durch seine Branche dieser Kammer automatisch zugeordnet wurde. Bereits ab geringen Betriebseinnahmen wird bereits die erste Zahlung angewiesen, ob man dies nun will oder nicht. Die IHK ist keinesfalls ein sinnloser Verein bzw. eine Organisation die nichts für die Wirtschaft tut, oder sich nicht um wichtige Themen wie Ausbildung, Fortbildung und Wirtschaftsförderung sowie Beratung kümmert. Auch stellt die IHK Seminare und Kurse sowie Einführungslehrgänge und andere Veranstaltungen für Gründer bereit, jedoch braucht meiner Meinung nach nicht wirklich jeder Selbständige bzw. Gewerbetreibende diese Kammer. Deshalb finde ich die IHK-Beiträge ähnlich wie den Zwangsbeitrag an die GEZ sowohl sinnlos als auch ungerecht. Ich habe von der IHK praktisch nichts und benötige deren Leistungen ebenfalls nicht, genau wie ich kein ARD und ZDF schaue oder Radio höre. Trotzdem muss ich den IHK Zwangsbeitrag zahlen, genauso wie ich die GEZ zahlen muss. Für Personen die Leistungen und Angebote der IHK beziehen bzw. wahrnehmen finde ich den Beitrag Ok, aber warum sollte ich Beitrag zahlen für etwas das ich nicht brauche oder nutze?


Meine Meinung und Erfahrung zur IHK und deren Zwangs-„Gebühren“ bzw. Beiträgen
Bereits im dritten Jahr nach Gewerbegründung musste ich Gewinn-bedingt das erste Mal IHK Beitrag zahlen. Ich bekam ein Standardschreiben seitens der Industrie- und Handelskammer in dem zunächst der Mindestbetrag festgesetzt wurde. Ich zahlte den Beitrag per Überweisung und dachte mir: „Was habe ich jetzt persönlich davon?“ Ich habe keine Mitarbeiter, arbeite allein, bringe mir die Dinge die ich wissen muss über das Netz selbst bei, habe keine Azubis, besuche keine Seminare oder Kurse der IHK und muss nun trotzdem zahlen. Natürlich könnte ich nun die Serviceleistungen und Kurse weil ich ja bezahlt habe in Anspruch nehmen, das möchte und brauche ich aber nicht. Somit finde ich den Zwangsbeitrag ungerecht, ich zahle für etwas das ich weder brauche noch nutze. Ich halte die Grundidee der IHK nicht für schlecht, jedoch sollte meiner Meinung nach eine freiwillige Entscheidung zur Mitgliedschaft möglich sein.

Nach was richten sich die Höhe der zu zahlenden IHK Zwangsbeiträge?
Die jährlichen Zwangsabgaben bzw. Beiträge an die IHK richten sich nach dem jeweiligen Gewinn des Geschäftsjahres eines Selbständigen, bzw. Gewerbetreibenden oder einer Firma. Aktuell sind mindestens 40 Euro jährlich bis zu einem Gewinn von 10000 Euro zu entrichten, ab 10000 Euro bis 25000 Euro sind es bereits 70 Euro und zwischen 25000 und 50000 Euro (hier befinden sich wohl die meisten Selbständigen die von ihrer Selbständigkeit auch leben können) sind es dann 150 Euro Jahresbeitrag. Das Ganze steigt dann bis auf 6000 Euro jährlich, allerdings nur für Großbetriebe. Hier macht es auch wegen den genutzten Seminarangeboten, Ausbildungshilfen, Prüfungen, der Mitarbeiterentwicklung und Interessen der Wirtschaftsvertretung usw. Sinn IHK Mitglied zu sein. Auch für Gründer ist die IHK Mitgliedschaft oftmals sinnvoll, wenn man deren Kurse und Seminare bzw. Beratungstermine aktiv nutzt. Zusätzlich kommt ab einer gewissen Freibetragsgrenze noch der Umlagebetrag zur Grundabgabe hinzu. Dies sind aktuell bei der IKK Pfalz 0,2 % des Gewerbeertrages. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2018. Die Höhe der IHK Beiträgen berechnet sich jährlich also nach dem Gewinn eines Unternehmens bzw. eines Selbständigen und setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen und wird somit individuell berechnet und jährlich neu festgesetzt. Auch für die zusätzliche Umlage existiert aktuell eine Freigrenze von 15340 Euro. Wer die überschreitet zahlt nicht nur den Grundbeitrag, sondern auch noch zusätzlich 0,2 Prozent seines Gewinns in Form des jährlichen Zwangs-Beitrages der über der Freigrenze liegt.


Wird man automatisch IHK Mitglied, oder muss man sich gesondert bei der IHK Anmelden?
Eine gesonderte Anmeldung bei der IHK braucht man in der Regel nicht zu machen. Direkt bei der Gewerbeanmeldung und durch Datenübermittlung des Finanzamtes wird man automatisch der IHK oder der entsprechenden Kammer zugeordnet. Es gibt keine freie Entscheidung, ob man mitmachen möchte oder nicht, man wird nicht gefragt, es herrscht Zwang. Wie bei der GEZ besteht also ein Mitgliedszwang sowie Beitragszwang, egal ob man Leistungen in Anspruch nimmt, sie benötigt oder eben nicht.

Kann man die Mitgliedschaft der IHK beenden bzw. aus der IHK einfach austreten?
Das geht leider nicht, will man aus der IHK Zwangsmitgliedschaft heraus, dann muss man sein Gewerbe aufgeben oder eben keine Gewinne mehr machen, dann fallen auch keine Beitragszahlungen mehr an. Sinn macht das natürlich nicht, ich sehe daher den IHK Beitrag einfach als eine Art „Zusatzsteuer“ die ich eben genau wie die Einkommensteuer entrichten muss. Bei der IHK Abgabe handelt es sich offiziell um „IHK Beitrag“.

Muss jedes IHK Mitglied automatisch auch den IHK Zwangs-Beitrag bezahlen bzw. wie kann man diesen vermeiden?
Man kann nicht verhindern das die IHK das Recht hat von einem Geld zu verlangen, selbst wenn man keinerlei Serviceleistungen oder Dienste der Handelskammer beansprucht. Die einzige Möglichkeit beitragsfrei IHK Mitglied zu sein ist es wenig Gewinn zu machen und somit unter der aktuellen Freigrenze (Jahr 2018 IHK Pfalz) von 5200 Euro zu bleiben. Dies ist allerdings wohl nur bei sehr kleinen Nebengewerben oder „Hobbygewerben“ mit geringem Gewinn möglich. IHK Zwangsbeiträge muss also jeder zahlen, der über diesen Freibetrag kommt, auch wenn er keine Gegenleistung dafür abruft.

Auf welcher Grundlage darf die IHK ihre Beiträge erheben bzw. die Zwangsmitgliedschaft durchsetzen?
Aktuell wurde trotz vieler Klagen und einem sich stetig weiter formierenden Wiederstandes gegen die Zwangsmitgliedschaften bei IHK und den anderen Kammern jegliche Klage abgeschmettert. Es ist zu hoffen, dass hier auf EU-Ebene bald mehr passiert und dann niemand mehr einem Zwang unterliegt. Die deutsche Gesetzgebung schützt aktiv die meiner Meinung nach völlig veraltete IHK Zwangsmitgliedschaft. Selbst das Bundesverfassungsgericht hält die erzwungene Mitgliedschaft der IHK für gesetzlich einwandfrei. Sogar die Annahme vieler Kläger, dass die Zwangsmitgliedschaften sogar das Grundgesetz tangieren wurden abgewiesen bzw. richterlich anders gesehen.



Fazit:
Wie gesagt bin ich nicht grundsätzlich gegen die IHK oder andere Kammern. Viele Serviceangebote und Dienstleistungen machen durchaus Sinn und müssen selbstverständlich auch finanziert werden, jedoch bitte nur von denen die sie auch in Anspruch nehmen oder überhaupt in Anspruch nehmen wollen. Die IHK Zugehörigkeit ist schließlich nicht billig und ich persönlich habe überhaupt keine Gegenleistung die ich benötige trotz meiner gezahlten Zwangs-Beiträge. Ganz extrem finde ich die teils astronomisch hohen Gehälter die bei der IHK insbesondere in der Führungsebene gezahlt werden. Es sind keine geheimen Zahlen, sondern auf der IHK Webseite hier https://www.ihk.de/wie-hoch-sind-die-gehalter-der-ihk-fuhrungsebene- einsehbare Summen. Wenn man das mal mit dem Handel oder der Industrie vergleicht, dann kenne ich keinen Marktleiter der solch gewaltige Summen einstreicht, selbst in der Industrie währen das schon sehr hohe Summen. 100000 Euro Jahresgehalt in der IHK Führungsebene ist nicht viel Geld, sondern die Regel, wenn man nach den offiziellen Zahlen geht. Allein in Hamburg verdienten zwei Personen aus der IHK Führungsebene im Jahr 2016 unfassbare 731000 Euro. Da müsste ein Geschäftsleiter eines mittelgroßen selbständigen Supermarktes locker 10-15 Jahre schuften, bis er das verdient was nur zwei Menschen in einem Jahr bei der IHK verdient haben. Das steht für mich in keinerlei Relation. Die IHK und die anderen Kammern können von mir aus bestehen bleiben, jedoch ohne Zwangsmitgliedschaft, Zwangsbeitrag und mit meiner Meinung nach verbesserungswürdigen Kostenstrukturen. Wenn ich allein an meinen Abschluss und die Ehrung der IHK damals denke. Musste man die Kanzlerin einladen, eine Halle herrichten, ein fettes Buffet organisieren usw.? Nein, meiner Meinung nach unnötige Geldverschwendung. Da wäre ein schöner Brief mit Zertifikat und einem 50 Euro Amazongutschein z.B. billiger gekommen und man könnte mehr damit anfangen.

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