Wie hoch ist das Krankengeld für Arbeitnehmer? Die Krankengeld Höhe und nach welchen Kriterien sie sich in Bezug auf das vorherige Gehalt bzw. Einkommen richtet

Ich bekam mein Krankengeld von der IKK Südwest und wurde dabei am Telefon sehr freundlich beraten. Der Krankengeldbescheid mit der exakten Höhe des zu zahlenden Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenkasse anhand des gesamten sozialversicherungspflichtigen Einkommens der letzten 12 Monate vor Krankengeldbezug wird immer auf Tagesbasis berechnet. Vom Krankengeld sind pauschale Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen!

Beitrag aktualisiert am 9. Juli 2019 von Marco Eitelmann

Jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland hat ein Recht auf ein sogenanntes Krankengeld, welches nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zum ersten Mal ausgezahlt wird. Die Höhe dieses Krankengeldes richtet sich in erster Linie nach dem gesamten sozialversicherungspflichten Einkommen aus den letztens 12 Monaten vor Eintreten des Krankgeldanspruches. Mehr dazu später in einigen Beispielrechnungen zur Höhe des eigentlichen Krankgeldes in Bezug auf das vorherige Einkommen. Die Dauer des Krankengeldbezugs beträgt maximal 78 Wochen im Falle von ein und derselben Krankheit innerhalb eines drei Jahres Zeitraums und findet sich im fünften Buch des Sozialgesetzbuches wieder. Mehr dazu jedoch im Beitrag „Maximale Dauer des Krankengeldes“. In diesem Artikel soll es rein um die zu erwartende Höhe dieser Leistung über die Bezugsdauer gehen. Ich möchte hier ganz explizit darauf hinweisen, dass sich die Gesetzeslage und die Höhen der gezahlten Gelder jederzeit ändern können. Dieser Beitrag erhebt daher wie alle anderen Beiträge auf meinem Blog zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen! Für eine rechtliche Beratung kann und darf er in keinem Falle genutzt werden, sondern stellt nur allgemeine Informationen zur Verfügung die ich aus dem Netz aufbereitet und durch eigene Erfragungen mit diesem Thema gesammelt habe. Für eine ordnungsgemäße und sichere Beratung stellt Eure Krankenkasse den ersten und beste Ansprechpartner dar.


Das ergänzende Buch zum Thema, nicht nur in Bezug auf Krankengeld:
Langzeit-Krank, wer zahlt?: Krankengeld – Arbeitslosengeld – Erwerbsminderungs-Rente

Wird das Krankgeld vom Brutto oder Nettogehalt berechnet?
Das Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoentgeltes der letzten 12 Monate berechnet, jedoch maximal bis zu einer Grenze von 90 Prozent des Nettoeinkommens der durchschnittlichen letzten 12 Monate. Zu diesem Bruttoentgelt der letzten 12 Monate zählen auch gesonderte Zahlungen wie z.B. das ebenfalls sozialversicherungspflichtige Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld, welches ebenfalls in den täglichen Krankengeldbezug mit ein berechnet wird. Weitere Sonderzahlungen können natürlich hinzukommen, insofern auch hier Beträge an die gesetzlichen Versicherer ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Wird auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Sonderzahlungen für die Höhe des Krankengeldbezuges mit ein berechnet?
Ja, alle Entgelte die sozialversicherungspflichtig sind und ordnungsgemäß an die Kassen abgeführt wurden zählen dazu, wie eben bereits erwähnt auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Diese können die Höhe des täglichen Krankengeldbezuges deutlich erhöhen. Ebenso dazu zählen aber auch Sonderzahlungen wie Boni, Tantieme, freiwillige Zulagen oder Pauschalen für Überstunden, welche natürlich ebenfalls sozialversicherungspflichtig sein müssen.

Die genaue Berechnung der Höhe des Krankengeldes, welche anhand von drei Beispielen (immer mit den letzten 12 Monaten des Einkommens) mit der vereinfachten Krankengeldformel berechnet wurden:

Erstes einfaches Beispiel für die Berechnung der Krankengeldhöhe anhand von 1000 Euro monatlichem Bruttogehalt, bei 700 Euro Nettogehalt.
1000 Euro Brutto -> 70 % vom Bruttogehalt -> 700 Euro Krankengeld monatlich (Die 90 % Regel des Nettogehaltes trifft in diesem Fall nicht zu)

Zweites Beispiel, jedoch mit niedrigerem Nettogehalt 1000 Euro Brutto und 600 Euro Netto monatlich
1000 Euro Brutto -> 70 % vom Nettogehalt wären 700 Euro -> durch die Regel maximal 90 % vom Nettogehalt sind es jedoch nur 540 Euro Krankengeld monatlich (Begründung, Nettogehalt 600 Euro, davon 90 % als Maximum.)


Drittes einfaches Beispiel zur Höhe des Krankengeldbezuges 1000 Euro Brutto monatlich, Einmalig 1000 Euro Weihnachtsgeld und 500 Euro Urlaubsgeld, beides Brutto, insgesamt 13500 Euro Brutto im Jahr, Netto Jahresverdienst inkl. Sonderzahlungen als Beispiel insgesamt 10800 Euro
13500 Euro Brutto, davon 70 % sind 9450 Euro, Netto 10800 Euro davon 90 % sind 9720 Euro. Das Krankengeld beträgt somit 9450 Euro durch 12, also 787,50 Euro monatlich. Die Nettoregel 90 Prozent findet hier keine Anwendung, da sie nicht tangiert wird.

Alle Beispiele müssen natürlich noch auf den Tag herunter gerechnet werden, da die Höhe des Krankengeldes immer von den Krankenkassen auf Tagesbasis gezahlt wird und nicht auf Monatsbasis. Zudem findet eine Zahlung immer nur Rückwirkend statt und nicht im Voraus. Krankmeldungen müssen dazu immer so schnell wie möglich an die Krankenkassen übermittelt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Krankengeld und die Zahlung kann verweigert werden. In Ausnahmefällen erfolgt bei einer Endbescheinigung für eine Krankheit die Zahlung des Krankengeldes auch früher, statt nachträglich.

Noch ein weiterer ganz wichtiger Hinweis zu den Sozialversicherungsbeiträgen und der damit verbundene Abzug vom Krankengeld!
Nach Berechnung der Höhe des täglichen Krankengeldes wird nochmals eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge unter anderem zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen, welche das Krankengeld nochmals reduziert. Erst nach Abzug dieser Beiträge kennt man die Höhe des tatsächlich netto ausgezahlten Krankengeldes auf Tagesbasis, welches man dann auf sein Konto erhält!

Ist die Krankgeld Höhe bei AOK, KKH, Techniker, IKK Südwest und anderen gesetzlichen Krankenkasse überall gleich?
Alle gesetzlichen Krankenkassen unterliegen den exakt gleichen Bedingungen in Sachen Krankengeldhöhe. Alle zahlen 70 % vom Bruttoentgelt und maximal 90 % vom Nettoentgelt im Falle des Krankengeldanspruches auf Tagesbasis aus. Bei privaten Krankenkassen ist dies hingegen sehr unterschiedlich und Bedarf in der Regel zusätzlichen Vertragsbedingungen bzw. Vertragsausstattungen.

Gibt es ein maximales Krankengeld bzw. eine maximale Krankengeld Höhe pro Tag?
Ja die gibt es, dafür muss man aber schon ganz schön viel Geld verdienen. Diese maximale Höher des zu zahlenden täglichen Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen wird jährlich neu berechnet und betrug im Jahr 2017 genau 145,00 Euro pro Tag!

Krankengeldberechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld 1?
Im Falle eines Arbeitslosengeld 1 Bezuges wird dieses ebenfalls als Grundlage zur Berechnung der Höhe des Krankengeldes mit einbezogen, für dieses Krankengeld auf Basis von ALG1 werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge von der Höhe des täglichen Krankengeldes abgezogen.

Arbeitslosengeld 2 und der Anspruch auf Krankengeld und dessen Höhe
Mit dem Arbeitslosengeld 2 endet jeglicher Anspruch auf Krankengeld, aus Harz 4 Beiträgen wird kein Krankengeld berechnet.

Muss man sein erhaltenes Krankengeld versteuern?
Das Krankengeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt und muss in der Steuererklärung angegeben werden. In diesem Fall kann es zu individuellen Steuernachzahlungen führen.



Fazit:
Die Berechnung für die Höhe des Krankengeldes ist recht einfach. Es werden die letzten 12 Monate des kompletten sozialversicherungspflichtigen Einkommens mit allen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantieme und Pauschalen zusammengerechnet, sowohl Brutto, als auch Netto. Beide Beträge werden dann mit den jeweils 70 Prozent (vom Brutto) und 90 Prozent (vom Netto) berechnet. Je nachdem wie hoch die Beträge sind, findet dann entweder die 90 Prozentregel oder die 70 Prozentregel bei der zu berechnenden Krankengeldhöhe Anwendung. Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen hier einheitlich dieselben prozentualen Sätze beim Krankengeld, berechnet wird dieses immer auf Tagesbasis. Wichtig ist die schnelle und lückenlose Abgabe der Krankmeldungen zu Händen der Krankenkassen, da sonst die Gefahr besteht den Krankengeldanspruch zu verlieren, da die Versicherung nicht rechtzeitig informiert wurde. Länger als 7 Tage zwischen Krankmeldung und Abgabe bei der jeweiligen Krankenkasse sollten auf keinen Fall vergehen! Bei einer Überschreitung kann man oft nur auf Kulanz hoffen, so das man doch noch sein Krankengeld erhält.

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